Was ist eine offene Ladenkasse?

Vorwort:

Im deutschen Steuerrecht gibt es den Begriff „offene Ladenkasse“ nicht als festgelegte rechtliche Kategorie. Vielmehr handelt es sich um einen umgangssprachlichen Ausdruck, der sich auf die Art und Weise bezieht, wie Bargeldtransaktionen in einem Ladengeschäft oder einem Einzelhandelsunternehmen dokumentiert werden.

Eine offene Ladenkasse im deutschen Steuerrecht bezieht sich auf eine Kassenführungsmethode, bei der Bargeldtransaktionen ohne eine physischen Kasse im Verkaufsraum des Geschäfts stattfinden, und zeitnah in Papierform handschriftlich dokumentiert werden. Das bedeutet, dass alle Bargeldzahlungen von Kunden direkt entgegengenommen und in der Kasse (z.B. Schublade, separates Portemonnaie) aufbewahrt werden. Ebenso erfolgen Barausgaben, wie beispielsweise das Herausgeben von Wechselgeld, direkt aus dieser Kasse.

Das deutsche Steuerrecht legt allgemeine Anforderungen an die Kassenführung fest, unabhängig davon, ob eine offene Ladenkasse oder ein elektronisches Kassensystem, wie z.B. das Provendis Kassenbuch, verwendet wird. Dazu gehören die Einzelaufzeichnungspflicht, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufzeichnungen sowie die Aufbewahrungspflicht für einen bestimmten Zeitraum.

Achtung: Es ist wichtig zu beachten, dass das deutsche Steuerrecht keine bevorzugte Methode der Kassenführung vorschreibt. Unternehmer haben gewisse Gestaltungsfreiheit bei der Wahl ihrer Kassenführungsmethode, solange sie die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Bei der Entscheidung für eine offene Ladenkasse oder ein elektronisches Kassensystem sollten Unternehmer die individuellen Bedürfnisse ihres Geschäfts, die Größe und Art der Transaktionen sowie die rechtlichen Vorgaben berücksichtigen.

Wir empfehlen, bei Fragen zur Kassenführung im deutschen Steuerrecht einen Steuerberater oder Fachexperten für Buchhaltung zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die gewählte Methode den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wie führe ich nun eine offene Ladenkasse?

Zunächst benötigen Sie eine Aufbewahrung für Ihr Bargeld, also ein Portemonnaie, eine Geldkassette, oder eine Geldschublade. In dieser lagern Sie während der Geschäftszeiten Ihr Bargeld.

Des Weiteren benötigen sie ein Kassenbuch, welches Sie sich auch mit einem Blatt Papier selbst erstellen können.

Im wesentlichen muss auf dem Blatt folgendes stehen, damit es als Kassenbuch anerkannt wird: 

  • einen Anfangsbestand, welcher zu Begin der Aufzeichnungen ausgefüllt wird
  • eine Spalte für Einnahmen
  • eine Spalte für Ausgaben
  • eine Spalte für den aktuellen Kassenstand
  • optional eine Spalte für eine Konto
  • eine Spalte für das Datum der Erfassung
  • optional eine Spalte für die Umsatzsteuer
  • und eine Spalte für den Buchungs- oder Vorgangstext

Führen Sie mehrere Blätter, so sollten Sie zusätzlich Felder für eine fortlaufende Blattnummer, die Endsumme und ggf. ein Prüffeld vorsehen, um die Übersicht und die Reihenfolge zu bewahren.

Bei Eröffnung Ihres Ladens tragen Sie ggf. die Blattnummer und den heutigen Anfangsbestand ein.

Tritt ein Geschäftsvorfall ein (Sie verkaufen z.B. Kerzen in Ihrem Souvenirladen) tragen Sie in eine Zeile unter den Spalten mindestens folgendes ein:

  • unter Einnahmen: den Verkaufspreis der Kerze (brutto)
  • unter Bestand: die Summe aus Anfangsbestand und dem Verkaufspreis
  • unter Belegnummer: die Belegnummer der Quittung, welche Sie dem Kunden gegeben haben
  • unter Datum: das heutige Datum
  • unter Buchungstext: die Bezeichnung dessen was Sie verkauft haben, z.B. „Kerze“

Dieser Vorgang wiederholt sich bei jedem Verkauf, bzw. wenn Sie der Kasse Geld entnehmen.

Wenn Sie Ihren Laden schließen, zählen Sie den Kasseninhalt. Bei großen Geldmengen löhnt es sich ein Zählprotokoll anzufertigen, da es die Übersicht und Nachvollziehbarkeit deutlich verbessert. Der Kassenbestand sollte der letzten Zahl der Spalte „Bestand“ entsprechen. Falls es Differenzen gibt, haben Sie sich verrechnet, verzählt oder im Laufe des Tages ein falsches Wechselgeld gegeben. Falls Sie Trinkgeld erhalten haben, stimmt der Betrag natürlich auch nicht überein.

Zur Verwendung des Trinkgeldes oder der Vorgehensweise bei Fehlbeständen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.

Je nachdem, wie Sie verfahren möchten, entnehmen Sie der Kasse am Ende das gesamte Geld und bringen es beispielsweise zu Ihrer Hausbank, oder aber Sie lassen einen Teilbetrag in der Kasse, welcher zu nächsten Eröffnung den Anfangsbestand bildet.